Landesverband Hochbegabung Baden-Württemberg e.V.

Hingucker

„Jeder junge Mensch
hat ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage
das Recht
auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung”

Artikel 11 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg